Zur Stimmabgabe berechtigt sind alle Personen, die eine österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen, mit Hauptwohnsitz in Frastanz gemeldet sind, spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden und in der Frastanzer Wählerkartei eingetragen sind.
Wahllokale
Die Wahllokale in Frastanz sind am 16. März 2025 von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Wahlsprengel 1: Rathaus – für den Ortsteil Hofen
Wahlsprengel 2: Mittelschule – für den Ortsteil Einlis
Wahlsprengel 3: Bernardaheim – für die Ortsteile Fellengatter und Bodenwald
Wahlsprengel 4: Volksschule Hofen – für die Ortsteile Sonnenheim, Frastafeders, Amerlügen, Gampelün und Bardella.
Wählen im Wahllokal
Bitte die amtliche Wahlinformation am Wahlsonntag mit einem Identitätsnachweis ins Wahllokal mitbringen.
Wählen mit Wahlkarte
Wahlberechtige, die wählen wollen und am Wahlsonntag verhindert sind, haben die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Die Antragstellung für in Frastanz wahlberechtigte Personen ist online unter www.meinewahlkarte.at, durch persönliches Erscheinen und der Vorlage eines Lichtbildausweises im Bürgerservice oder schriftlich mittels Anforderungskarte möglich.
Alle, die eine Wahlkarte schriftlich beantragen, sollten bitte folgendes bedenken: Die Wahlkarte wird mittels eingeschriebener Briefsendung zugestellt. Daher ist eine Unterschrift bei der Zustellung zu leisten. Wer bei der Zustellung nicht zuhause ist, muss die Wahlkarte dann bei der Postpartner-Stelle gegen Vorlage eines Lichtbildausweises abholen. Mittels ID-Austria beantrage Wahlkarten benötigen bei der Zustellung keine Unterschrift.
Vorwahltag
Stimmberechtigte, die eine Wahlkarte persönlich im Rathaus beantragen, können in einer bereitstehenden Wahlkabine ihre Stimme abgeben und die Wahlkarte dann direkt wieder in der Bürgerservice-Stelle abgeben. Die abgegebene Wahlkarte wird dort als eingelangt gescannt und bis zum Wahltag verwahrt.
Wichtig:
- Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
- Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist der Mittwoch vor der Wahl, am 12.03.2025, bzw. wenn eine Abholung von der wahlberechtigten Person oder einer bevollmächtigten Person gewährleistetet ist, Freitag, 14.03.2025, 12:00 Uhr.
- Der letztmögliche Zeitpunkt für persönlich eingebrachte Anträge ist Freitag vor der Wahl, am 14.03.2025, um 12:00 Uhr.
Kontakt: Für Fragen steht Ihnen die Bürgerservice-Stelle im Rathaus gerne unter der Tel.Nr. 05522 51534-36 zur Verfügung.
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Kundmachungen zu den Wahlen