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Beachtung der Lärmschutzverordnung

Aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung bittet die Marktgemeinde Frastanz um Beachtung der Lärmschutzverordnung. 

Die Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere Rasenmäher, Rasentrimmer, Heckenscheren und Häcksler und auch der Betrieb von Kreis- und Motorsägen wird auf folgende Zeiten eingeschränkt: Werktags in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 20.00 Uhr.

Übertretungen der Lärmschutzverordnung werden von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000,- Euro bestraft.