Häufige Fragen

Wer wird als Asylwerber bezeichnet?
Als Asylwerber bezeichnet man Menschen, die unfreiwillig aufgrund unterschiedlichster Gründe (z.B. aus Angst vor Verfolgung und Gewalt) ihre Heimat verlassen müssen. Diejenigen, die bis nach Österreich gelangen, haben das Recht einen Antrag auf ein Asylverfahren zu stellen. Während der Prüfung des Antrages haben die Menschen den Status eines Asylwerbers.

Wo kann ein Asylantrag eingebracht werden?
Ein Antrag auf internationalen Schutz kann nur im Inland und im Regelfall nur persönlich gestellt werden - bei jeder Polizeibehörde bzw. bei jeder/m Polizeibediensteten oder bei den Erstaufnahmestellen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA).

Wie geht es dann weiter?
Sobald ein Asylantrag gestellt wurde, gibt es im Regelfall einen faktischen Abschiebeschutz, das heißt, bis zu einer Entscheidung über diesen Antrag ist der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Menschen, die sich an eine Polizeibehörde bzw. an eine/n Polizeibedienstete/n wenden, um Asyl zu beantragen, werden von dieser/diesem erstbefragt. Danach erfolgt eine Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das über die Asylgewährung zu entscheiden hat. Der Antrag muss in einer Erstaufnahmestelle persönlich eingebracht werden. Erst mit diesem Einbringen beginnt das eigentliche Asylverfahren. Daher erfolgt im Regelfall eine Überstellung in eine Erstaufnahmestelle, wenn der Antrag woanders gestellt wurde.

Welche Rechte und Pflichten haben Flüchtlinge
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Das Recht auf Asyl basiert im Grunde auf der Genfer Flüchtlingskonvention, die fast alle Staaten der Welt als Basis für den Umgang mit Flüchtlingen anerkennen. Sobald Österreich einer Asylwerberin/einem Asylwerber aufgrund der geltend gemachten Fluchtgründe Asyl zuerkannt hat, dürfen sich diese Menschen in Österreich niederlassen und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, um selbst für ihren Lebenserhalt sorgen zu können. Sie müssen innerhalb von vier Monaten ihr Grundversorgungs-Quartier verlassen und eine eigene Unterkunft finden. Bei diesem Schritt in ein selbständiges Leben helfen Gemeinden und soziale Organisationen mit. Ebenso können Freiwillige hier wertvolle Hilfe bei den Integrationsbemühungen leisten.

Muss ein Asyl-Berechtigter eine Arbeit annehmen?

Bleibeberechtigte können sich – wie Österreicher auch – beim AMS anmelden, um eine Arbeit zu suchen. Dafür müssen sie jedoch mindestens das Deutschzertifikat A2 absolviert haben. Ebenso gibt es Beschäftigungsprogramme von der Caritas („Start2work“), der Integra („Talent Scout“) und die Möglichkeit, über ein Volontariat erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu machen.

Was umfasst die Grundversorgung?

Grundversorgung bezeichnet die Versorgung der Asylwerber während des Asylverfahrens mit Unterkunft, Essen, medizinischer Betreuung, juristischer Information, Sprachförderung und Angebote für soziale Kontakte.

Was geschieht mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF)?
Jugendliche bis 18 Jahre, die ohne erwachsene Familienangehörige bei uns ankommen und einen Asylantrag stellen, werden auch als UMF bezeichnet. Auf Basis der UN-Kinderrechtekonvention und der besonderen Schutzbestimmungen der Kinder- und Jugendhilfe sollten für diese Flüchtlinge abgestimmte Unterkünfte und Betreuungsformen zur Verfügung stehen. In Vorarlberg nimmt die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge wahr und bringt diese Jugendlichen bei Pflegefamilien und in eigenen Wohngemeinschaften der Sozialorganisationen unter. Die Schulpflicht gilt auch für diese Kinder und Jugendliche und sie haben die Möglichkeit eine berufliche Ausbildung aufzunehmen.

Wie sieht die Familienzusammenführung aus?
Basierend auf der UN-Menschenrechtskonvention hat jeder Mensch ein Recht auf Familie. Auf Basis dieser Übereinkunft zwischen den UN-Mitgliedstaaten gibt es aber nur für Konventionsflüchtlinge die Möglichkeit, Frau bzw. Mann und die minderjährigen leiblichen Kinder auf eigene Kosten nachkommen zu lassen.

Welche finanzielle Unterstützung erhält ein Flüchtling?
Laut Grundversorgungsvereinbarung teilen sich Bund und Land die Kosten für die Flüchtlingsversorgung laut Schlüssel im Verhältnis 60:40.
Pro Monat erhält ein Asylwerber/eine Asylwerberin in einem bereitgestellten Quartier 200 Euro für den Lebensunterhalt (Verpflegung, Hygiene etc.) - hierbei wird kontrolliert, wofür das Geld verwendet wird - und 40 Euro Taschengeld. Pro Kind gibt es zusätzlich 90 Euro. Pro Jahr erhalten die Asylwerber noch einmalig 150 Euro (in Gutscheinform) für Bekleidung ausbezahlt.

Warum kommen so viele Männer?
Viele Männer und junge Burschen flüchten, um nicht als Milizionäre für den IS, als Kindersoldaten für Boko Haram oder für die Assad-Armee zwangsrekrutiert zu werden. Außerdem würden Frauen und Kinder die strapaziöse und gefährliche Flucht oft nicht überleben. Meist kann sich eine Familie nur leisten ein einzelnes Mitglied außer Landes zu schicken, in der Hoffnung, dass der Mann die Flucht übersteht und er als anerkannter Flüchtling dann seine Kernfamilie nachholen kann.

Warum haben Asylsuchende Smartphones?

Diese Menschen haben vor der Flucht ein ganz normales Leben geführt, sie haben gearbeitet, sind zur Schule gegangen, haben teilweise studiert und – so wie wir – auch ein Handy gekauft. Nach einer geglückten Flucht ist das Handy oft die einzige Verbindung zu den zurückgelassenen Menschen daheim.

An wen wende ich mich, wenn ich Flüchtlingen Freizeitangebote anbieten möchte?
Derzeit wird das Freizeitangebot für die Asylsuchenden von Ehrenamtlichen organisiert. Personen, die sich ehrenamtlich einbringen möchten, können sich im Rathaus Frastanz bei Christian Neyer melden. Tel. 0043 5522 51534-12 christian.neyer@frastanz.at


Wie sieht die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen aus? Welcher Arzt ist für sie zuständig?
Alle Asylsuchenden sind über die Vorarlberger Gebietskrankenkasse versichert. Sie haben Anspruch auf ärztliche Versorgung bei jedem Kassenarzt. Dass sich dadurch längere Wartezeiten oder überlastete Sprechstunden ergeben, ist sehr unwahrscheinlich. Auch wenn in einem Gebiet neue Wohnblöcke gebaut werden und dadurch mehr Menschen im Gemeindegebiet wohnen, wird die Anzahl der Ärzte nicht sofort angepasst.

Wie werden die Bevölkerung bzw. Anrainer informiert? Welche Plattformen und Wege gibt es?
Wenn eine neue Unterkunft geplant wird, ist das Land Vorarlberg (bei Großunterkünften) für die Information von AnrainerInnen zuständig. Den Zeitpunkt der Informationsweitergabe korrekt zu wählen ist – vor allem, weil sich Gerüchte meist schneller verbreiten als gesicherte Informationen – recht schwierig. Es ist nicht zielführend, alle AnrainerInnen zu informieren, bevor nicht ganz sicher ist, dass eine angebotene Unterkunft auch wirklich als neues Asylheim geeignet ist. Wenn während der Prüfung bereits Informationen „durchsickern“, erzeugt dies – verständlicherweise – Unmut. Es wird versucht, die AnrainerInnen sofort zu informieren, wenn das Landeshochbauamt „grünes Licht“ für eine Unterkunft gegeben hat.

Wie lange werden die Flüchtlinge bleiben?
Nachdem in Österreich „Asyl auf Zeit“ beschlossen wurde, gilt folgende Regelung: Es wird nur noch begrenztes Asyl gewährt, mit Verlängerungsoption. Liegt der Asylgrund nach drei Jahren noch vor, kann der Asylbescheid verlängert werden.
So viel zur rechtlichen Lage. Wie die Flüchtlinge schlussendlich entscheiden bzw. wie die Situation in Ihrer Heimat künftig aussehen wird bzw. ob eine Rückkehr möglich ist, kann jetzt noch nicht vorhergesehen werden.

Kann ein Flüchtling, der sich nicht an die Regeln unserer Gesellschaft hält, wieder abgeschoben werden?
Das ist ein sehr komplexes Thema und lässt sich nicht in ein paar Sätzen beantworten. Grundsätzlich gilt: Flüchtlinge oder Asylwerber sind schwierig auszuweisen. Österreich benötigt eine Vereinbarung mit dem Staat, aus dem die Menschen stammen und viele Staaten weigern sich, diese Staatsbürger wieder aufzunehmen. Damit ist eine Rückführung nicht möglich. In unsichere Staaten, etwa Kriegsgebiete, darf man keinen Menschen zurückschicken.

Wer entscheidet, ob Asylwerber Asyl bekommen?

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist für die Asylanträge und deren Bewilligung bzw. Ablehnung zuständig. Entschieden wird grundsätzlich nach den Richtlinien und Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention.

Gibt es verpflichtende Deutschkurse für Flüchtlinge?
Bleibeberechtigte Flüchtlinge (Personen, mit einem positiven Asylbescheid) müssen verpflichtend Deutschkurse absolvieren. Asylwerber können Deutschhilfe, die von Ehrenamtlichen angeboten werden, in Anspruch nehmen.