Wohnungen

Wohnungsvergabe in Frastanz

Wohnungssuchende Personen können sich bei der Wohnsitz- bzw. Arbeitsplatzgemeinde mittels Wohnungswerber-Antrag für eine gemeinnützig geförderte Wohnung bewerben. Es sei denn, die Aufnahmekriterien des Landes Vorarlberg werden klar nicht erfüllt.

Gemäß diesen Aufnahmekriterien kann ein Antrag gestellt werden, wenn die antragstellende Person entweder ihren Wohnsitz oder ihre Arbeitsstelle in Frastanz hat. Wenn sie weiters das 18. Lebensjahr vollendet hat, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, nach dem EU-Recht eine gleichgestellte Person oder ein langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsbürger ist. Die antragsstellende Person hat darüber hinaus in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig zu sein und muss einen dringenden Wohnungsbedarf haben. Zudem darf die vorgeschriebene Einkommensobergrenze nicht überschritten werden.

Gemeinnützig geförderte Wohnungen, die frei werden, teilt die Marktgemeinde Frastanz nach klar definierten Kriterien an die Wohnungswerber zu. Die Wohnungsvergabe wird nach den vorarlbergweit geltenden Wohnungsvergabekriterien durchgeführt. Diese beinhalten u.a. Einkommen, derzeitige Wohnsituation und besondere Lebensumstände. Aufgrund der in den Wohnungsvergaberichtlinien definierten Merkmale werden die Wohnungen an die Wohnungswerber vergeben.

Das ausgefüllte Wohnungswerber-Formular kann bei der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Frastanz abgegeben werden.

Mag. Michael Seidler
T 0043 5522 51534 35
E-Mail an Michael Seidler

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