Wohnhaussanierung

Das Land Vorarlberg gewährt für Neubauwohnungen eine Neubauförderung und für ältere Wohnhäuser, die saniert werden, eine Sanierungsförderung.

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, der Berechnung und der Beziehung der Wohnbauförderung finden Sie auf der Internetseite des Landes Vorarlberg.

Beim Bauamt sind die Antragsformulare der Landesregierung vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

Dieser Antrag ist anschließend an das Amt der Vorarlberger Landesregierung zur Weiterbearbeitung zu übermitteln.

Dokumente
- Einkommens- und Staatsbürgerschaftsnachweis
- Erklärung der derzeitigen Wohnsituation
- Baubewilligungsbescheid, Bauplan
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
- Grundbuchsauszug und
- Gebäudeausweis

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Bauservice

Ing. Philipp Szolga
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