Tourismusbeitrag

Gemeinden, die sich wie Frastanz zu Tourismusgemeinden (Ortsklasse C) erklärt haben, sind ermächtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für Tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen Tourismusbeiträge einzuheben.

Abgabepflichtig sind alle Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.

Frist
Bis 15. Juni ist die Abgabe jährlich zu bemessen und an die Marktgemeinde zu entrichten.

Kosten
Hebesatz 0,06%

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