Sperrstundenverlängerung

Eine Sperrstundenverlängerung für das Offenhalten des Gastgewerbebetriebes nach 01.00 Uhr bzw. Barbetriebes nach 02.00 Uhr kann vom Gastgewerbebetrieb schriftlich beantragt werden.

Dieses Sperrstundenansuchen können Sie mittels Webformular ausfüllen. Über die Gewährung wird dann seitens des Gemeindevorstandes entschieden.

Freinächte sind in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Jänner (Silvesternacht), sowie in den Nächten, die auf die Tage von Fasnachtssamstag bis Fasnachtsmontag folgen.

Gastgärten
In der Zeit vom 15. Mai bis einschließlich 15. September können Gastgärten bis 23:00 Uhr betrieben werden. Folgende Auflagen sind von den Gastwirten zu beachten:

- Unterhaltungs- und Hintergrundmusik ist in angemessener Lautstärke und bis 22:00 Uhr gestattet. Die Lautstärke der Musik ist so zu wählen, dass sie über den Bereich des Gastgartens nicht hinausgeht.

- Reinhaltung der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen.

Kosten
Verwaltungsabgabe 13,70 Euro
Bundesgebühr 14,30 Euro 

Mag. Michael Seidler
T 0043 5522 51534 35
E-Mail an Michael Seidler

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