Meldeauskunft aus dem örtlichen Melderegister
Jede/r Interessierte hat gegen Nachweis der Identität (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) die Möglichkeit, eine Meldeauskunft über eine andere, bestimmbare Person aus dem örtlichen Melderegister zu verlangen.
Die Auskünfte müssen nicht begründet werden. Es ist allerdings erforderlich zumindest Vor- und Familienname der gesuchten Person, eine alte bekannte Anschrift oder das Geburtsdatum zu kennen.
Sie können die Auskünfte beim örtlichen Meldeamt entweder schriftlich oder mündlich beantragen, oder Sie füllen das Internet-Formular aus.
Die Auskünfte sind dann innerhalb von 14 Tagen ab Absenden des Formulars beim Meldeamt unter Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises abzuholen.
Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister
Eine persönlich beantragte Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister über alle aktuellen Wohnsitze einer Person in Österreich muss begründet werden. Dazu ist erforderlich Vor- und Familienname sowie das Geburtsdatum der gesuchten Person zu kennen.
Dokumente
Ein Lichtbildausweis ist mitzubringen.
Antrag auf Personen- und Meldeauskunft (Online-Formular)