Gebrauchserlaubnis Gemeindestraßen

Jeder Sondergebrauch (z.B. Errichtung einer neuen Zufahrt, Änderung einer Zufahrt, Grabungsarbeiten für Gas-, Wasser, Strom etc., Gerstungen sowie Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden, Aufstellung von Containern etc.) auf öffentlichem Grund (z.B. Straßen, Plätzen, Gehsteigen, Wegen) bedarf - unbeschadet der nach anderen, insbesondere bau- oder straßenpolizeilicher Vorschriften erforderlichen behördlichen Bewilligungen - einer Zustimmung des Straßenerhalters.

Für Gemeindestraßen innerhalb des Ortsgebietes von Frastanz ist diese Gebrauchserlaubnis beim Bauamt einzuholen.

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Bauservice

Ing. Martin Gassner
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