Gästetaxe

Die Gästetaxe wird für das gesamte Gemeindegebiet von Frastanz und während des ganzen Jahres eingehoben.

Abgabepflichtig sind alle Gäste, die in Frastanz nächtigen und über 14 Jahre alt sind. Der Unterkunftgeber ist verpflichtet, die Gästetaxe vom Gast einzuheben und haftet für die Erfüllung der Abgabepflicht.

Fristen
Der Fälligkeitstag für die Entrichtung der Abgabenerklärung ist jeweils der 10. des Folgemonats. Die so genannten Gästeblätter sind im Meldewesen (Rathaus, Erdgeschoss) abzugeben.

Kosten
1,08 Euro pro Nächtigung

Sara Köck
T 0043 5522 51534 36
E-Mail an Sara Köck

Standesamt, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Meldewesen, Wählerevidenz, Passwesen, Fundwesen, Abfallwesen