Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.
Wie hoch ist der Familienzuschuss?
Der Familienzuschuss liegt monatlich zwischen Euro 46,00 und 500,00, je nach dem so genannten gewichteten „Pro-Kopf-Einkommen“ der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder.
Ermittlung des Familien-Nettoeinkommens:
Als Familien-Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte
Eine erste grobe Berechnung des Familienzuschusses ist auch im Internet möglich:
http://apps.vorarlberg.at/familien_foerderung/
Antrag auf Familienzuschuss (pdf-Datei, 760 KB)
Antrag auf Familienzuschuss (Word-Datei, 80 KB)
Online-Antrag auf Familienzuschuss (Link)
Beiblatt Familienzuschuss (pdf-Datei, 7KB)
Mag. Michael Seidler
T 0043 5522 51534 35
E-Mail an Michael Seidler
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