Familienzuschuss

Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt
    oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Sozialhilfegesetzes gilt,
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze,
  • bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.


Wie hoch ist der Familienzuschuss?
Der Familienzuschuss liegt monatlich zwischen Euro 46,00 und 500,00, je nach dem so genannten gewichteten „Pro-Kopf-Einkommen“ der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. 


Ermittlung des Familien-Nettoeinkommens:
Als Familien-Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte

  • der im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern (auch Lebensgefährte/in) und
  • der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, so weit für diese Familienbeihilfe bezogen wird und diese Einkünfte der Unterhaltssicherung dienen (zB Alimente).
    Berücksichtigt werden
  • monatliche Nettoeinkünfte aus Einkommen (inkl. z.B. Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Gehalt, Lohn, Pension einschließlich allfälliger Nebengebühren, sonstige laufende Bezüge usw.
  • Wohnbeihilfe, Annuitätenzuschüsse, Unterhaltszahlungen für Eltern und Kinder (Alimente), Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld u.ä.
    Nicht berücksichtigt werden
  • Familienbeihilfe (einschließlich Zuschlag nach dem Familienlastenausgleichsgesetz)
  • Für Sonderbedarf gewidmete Leistungen, insbesondere Sozialhilfe, Pflegegeld, Familienzuschuss oder Eingliederungshilfe, Lehrlingsentschädigung für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder

Eine erste grobe Berechnung des Familienzuschusses ist auch im Internet möglich:
http://apps.vorarlberg.at/familien_foerderung/

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Weiterführende Links

Mag. Michael Seidler
T 0043 5522 51534 35
E-Mail an Michael Seidler

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