Jeder Erwerb von Grundstücken bedarf einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung.
Ansuchen
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erfordern ein schriftliches Ansuchen an die Grundverkehrs-Ortskommission. Wenn der Erwerber kein EU-Bürger ist, ist ebenfalls ein schriftliches Ansuchen erforderlich.
Das Ansuchen kann mittels Online-Formular ausgefüllt und beim Marktgemeindeamt Frastanz abgegeben werden.
Die Grundverkehrs-Ortskommission gibt eine Äußerung ab und leitet die Anträge weiter an die Grundverkehrs-Landeskommission, die die Genehmigung erteilt.
Dokumente
Der Antrag hat die Angaben und Unterlagen zu umfassen, die zur Beurteilung erforderlich sind, insbesondere Angaben über den Zweck des Rechtserwerbes. Weiters ist eine Ausfertigung der Urkunde, aus welcher sich der Titel des Rechtserwerbes ergibt, vorzulegen.
Baugrundstücksbestätigung
Für den Erwerb einer Liegenschaft oder einer Wohnung auf einem mit Baufläche, Kerngebiet, Wohn- und Mischgebiet, Betriebsgebiet oder Vorbehaltsfläche gewidmetem Grundstück, benötigt der Erwerber lediglich eine Baugrundstücksbestätigung für das Grundbuchsgericht (ausgenommen Nicht-EU-Bürger).
Kosten
Verwaltungsabgabe 13,70 Euro
Bundesgebühr 13,20 Euro
Grundverkehr - Ansuchen (Word-Datei, ausfüllbar, 60 KB)
Baugrundstücksbestätigung (Word-Datei, 26 KB)
Ing. Robert Hartmann
T 0043 5522 51534 20
E-Mail an Robert Hartmann
Bauamtsleitung, Raumplanung, Verkehrsplanung,
Grundverkehrsangelegenheiten