Baufertigstellungsmeldung

Die Vollendung von bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ist der Behörde vom Bauherrn innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden. Dieser Fertigstellungsmeldung sind insbesondere die in der Baubewilligung angeführten Befunde bzw. Nachweise anzuschließen. Bei Bauvorhaben, die bewilligungspflichtig sind und deren Vollendung daher meldepflichtig ist, ist die Benützung erst ab Vorliegen der Meldung einschließlich allenfalls der Behörde vorzulegender Befunde bzw. Nachweise zulässig.

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