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Vereinsabend zu Haftungsfragen

Das Ehrenamt spielt in unserer Gesellschaft eine große Rolle. Das zeigen die über 60 Vereine in Frastanz. Doch wie sieht es mit der Haftung aus? Dieser Frage ging Dr. Andrea Volderauer-Haidegger auf den Grund.

Die Juristin der Marktgemeinde Frastanz informierte 28 interessierte Vereinsvertreter am 19.02.2020 bei einem Vereinsabend. „Grundsätzlich haftet der Verein als juristische Person für Handlungen der für sie tätigen Personen wie beispielsweise Obmann, Kassier oder Rechnungsprüfer“, erklärte Dr. Volderauer-Haidegger. „Nur in Ausnahmen kann es zu Haftungen von Obmann, Kassier und Rechnungsprüfer kommen, nämlich dann, wenn ein schuldhaft sorgfaltswidriges Verhalten gesetzt wurde“, so die Juristin.

In Frastanz dominieren vor allem kleinere Vereine die Vereinslandschaft. Diese Vereine leben davon, dass die Organe des Vereins - wie z.B. Obmann und Kassier – die Aufgaben unentgeltlich übernehmen. „Das hat offenbar auch der Gesetzgeber so gesehen, weil es mit der Vereinsgesetz-Novelle 2011 zu Haftungserleichterungen für ehrenamtlich tätige Organe und Rechnungsprüfer gekommen ist“, erläuterte Dr. Volderauer-Haidegger den Vereinsvertretern.

Ein ehrenamtlich tätiges Organ bzw. ein Rechnungsprüfer haftet dem Verein gegenüber - im sogenannten Innenverhältnis - nur noch bei grober Fahrlässigkeit (bei groben Pflichtverletzungen und Vorsatz). Gegenüber Dritten – also im Außenverhältnis - ist die Situation etwas komplexer, da eine Haftungseinschränkung nicht zu Lasten von Dritten gehen soll. Um dies zu kompensieren, hat der Gesetzgeber hier vorgesehen, dass sich das ehrenamtlich tätige Organ bzw. Rechnungsprüfer bei leichter Fahrlässigkeit gegenüber dem Verein regressieren bzw. die Abdeckung durch die Haftpflichtversicherung des Vereins verlangen kann. „Damit liegt im Ergebnis auch hier ein `Einstehen-Müssen´ lediglich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vor“, so die Juristin. „Ein Handeln mit angemessener und zumutbarer Sorgfalt und das Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung bietet Schutz für ehrenamtlich Tätige“, ist Dr. Volderauer-Haidegger überzeugt.

Weitere Vereinsabende
Der erste Vereinsabend zu Haftungsfragen war der Startschuss für weitere Vereinsabende, die ein bis zweimal im Jahr von der Marktgemeinde Frastanz veranstaltet werden. Dabei wird jedes Mal ein für Vereine relevantes Thema behandelt. Für Herbst 2020 ist ein Vereinsabend für die Öffentlichkeitsarbeit geplant.