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Rabatte dämpfen höhere Strompreise

08.02.2023 | Energieerzeugung aus Wasserkraft und Zuschüsse seitens des Bundes und des Landes federn Auswirkungen der Strompreisanpassung mit 01. April 2023 ab.

Fotoquelle: iStock/gopixa

Die Verwerfungen der Großhandelspreise an den internationalen Energiemärkten führen zu einer erneuten Anpassung der Strompreise in ganz Österreich. Neben der Entlastung durch die bereits bekannte Strompreisbremse profitieren die Stromkundinnen und Stromkunden in Vorarlberg vom Vorarlberger Stromrabatt. Für rund die Hälfte der Haushalte mit einem Gesamtverbrauch unter 2.900 kWh fallen keine erhöhten Kosten an.

Um die Stromversorgung in Vorarlberg durchgehend sicherstellen zu können, müssen große Mengen an Energie zugekauft werden. Durch die derzeitige Preispolitik an den Energiemärkten ist zum 01. April 2023 eine weitere Anpassung der Strompreise, von rund 10 Cent netto auf 24 Cent netto je Kilowattstunde (kWh), notwendig. Gemeinsam mit Bund und Land haben Vorarlbergs Energieversorger, darunter die E‑Werke Frastanz, eine Reihe an entlastenden Maßnahmen beschlossen, um die Auswirkungen abzufedern. Neben der bekannten Strompreisbremse profitieren Stromkund:innen vom neuen Vorarlberger Stromrabatt.

Vorarlberger Stromrabatt aus Wasserkraft
Mit dem Handel von heimischer Energie und den Pumpspeicherkraftwerken konnten an den deutschen Regelenergiemärkten vermehrt Erlöse erwirtschaftet werden. Als weitere Entlastungsmaßnahmen werden Teile in Form eines „Vorarlberger Stromrabatts“ in Höhe von 3 Cent pro Kilowatt (kWh) zurückgegeben. „Der hohe Anteil an heimischer Wasserkraft im Land kommt auch unseren Stromkund:innen zugute und wird in Form des Vorarlberger Stromrabattes berücksichtigt“, betont Mag. Rainer Hartmann, Geschäftsführer der E-Werke Frastanz.

Strompreisbremse greift
Die seit 01. Dezember 2022 österreichweit geltende Strompreisbremse war bis dato aufgrund der günstigen Energiepreise für Vorarlberger Haushaltskunden praktisch wirkungslos. Mit den neuen Energiepreisen ab 01. April 2023 greift die Entlastungsmaßnahme und deckelt den Strompreis für einen Grundverbrauch von 2.900 kWh auf 10 Cent netto pro kWh.

Auswirkung auf Stromrechnung
Auch nach Anpassung der Energiepreise zum 01. April 2023 bleiben, aufgrund der entlastenden Maßnahmen, die Gesamtkosten für rund die Hälfte der Haushalte mit einem geringen Verbrauch von unter 2.900 kWh gleich. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 kWh steigen die Gesamtkosten nach Abzug der Zuschüsse von Bund und Land um rund 6 Euro brutto pro Monat. Die effektiven Gesamtkosten für größere Haushalte mit einem Verbrauch von 5.000 kWh betragen 15 Euro brutto pro Monat. Für Haushalte mit mehr als 3-Personen werden 105 Euro pro Person und Jahr größtenteils automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für Kund:innen, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, ist eine Anmeldestrecke in Ausarbeitung.