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Resolution für Volksabstimmungen

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Frastanz hat am 06. April 2021 eine Resolution zu Volksabstimmungen in Gemeinden beschlossen.

In Frastanz wurde wie in über 30 anderen Vorarlberger Gemeinden ein Antrag für eine Volksabstimmung über Volksabstimmungen in der Gemeinde eingebracht. Bevor die Gemeindewahlbehörde über dieses Anliegen entscheiden konnte, wurde der Antrag zurückgezogen.

Um die Initiatoren bei ihrem Begehren nach Volksabstimmungen auf Gemeindeebene zu unterstützen, hat der Gemeindevorstand eine Resolution einstimmig verabschiedet. Darin heißt es, dass vom Volk initiierte Volksabstimmungen in Vorarlberg bereits eine lange Tradition hätten. Sie seien Ausdruck einer gelebten Form der Teilhabe der Bevölkerung an politischen Entscheidungsfindungsprozessen.

Die Resolution richtet sich an den Nationalrat und Bundesrat und ist eine Reaktion auf die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hatte im Oktober 2020 von der Bevölkerung initiierte Volksabstimmungen als Widerspruch zum repräsentativ-demokratischen System bezeichnet. Demzufolge wäre ein solches direkt-demokratisches Instrument ohne Änderung der Bundesverfassung spätestens ab 2022 nicht mehr zulässig.

„Mit dieser Resolution ersuchen wir den Bund, verfassungsrechtliche Grundlagen zu schaffen, damit von Gemeindebürger*innen initiierte Volksabstimmungen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde durchgeführt werden können“, so Bürgermeister Walter Gohm.