Informationen zum Bauverfahren

Bauvorhaben, wie die Errichtung und wesentliche Änderung von Gebäuden, Nutzungsänderungen von Gebäuden, Werbeanlagen u.ä. und Vorhaben, die einer Abstandsnachsicht bedürfen, sind im Sinne des § 18 BauG bewilligungspflichtig.

Bauverfahren

Baurechtsverwaltung im Portrait

Die "Baurechtsverwaltung Walgau West" ist als Verwaltungsgemeinschaft der sechs beteiligten Gemeinden organisiert und erledigt deren baurechtliche Angelegenheiten. Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ist im Rathaus der Marktgemeinde Frastanz untergebracht, wo auch sämtliche Bauanträge aus allen sechs Gemeinden bearbeitet werden.

Baurechtsverwaltung

Abbruch von Gebäuden

Baurechtsverwaltung Walgau West

Marktgemeindeamt Frastanz
Sägenplatz 1
A-6820 Frastanz, Österreich

T 0043 5522 51534-25
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